Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 170 Verfügungen über das Arbeitsentgelt
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 32
Nach Gewicht
- BSG, 15.12.2005 – B 7a AL 10/05 RZitiert von 3
- LSG Hessen, 28.01.2011 – L 7 AL 80/08
- BSG, 21.06.2018 – B 11 AL 4/17 RKurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis - vorübergehender Arbeitsausfall - Liquiditätsengpass - Kreditboykott - geschäftsfelduntypisches Marktverhalten - dauerhaftes strukturelles GeschäftsproblemZitiert von 15
- LSG NRW, 28.03.2011 – L 16 AL 60/11 B ERZitiert von 1
- LSG NRW, 28.03.2006 – L 1 AL 30/04Zitiert von 2
- BSG, 15.02.2023 – B 11 AL 37/21 R(Insolvenzgeldanspruch des Generalunternehmers - Insolvenz des Subunternehmers - Erfüllung der Zahlungspflicht aus § 14 AEntG 2009 - gesetzlicher Forderungsübergang des Arbeitsentgeltanspruches auf Generalunternehmer - revisionsrechtliche Prüfung des Erklärungswillens)Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BSG, 11.12.2014 – B 11 AL 3/14 RKurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis - Unvermeidbarkeit - innerbetriebliches Ereignis - Krebserkrankung des BetriebsinhabersZitiert von 11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 – L 7 AL 16/13
- BAG, 08.05.2014 – 6 AZR 722/12Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente DeckungZitiert von 6
32 Entscheidungen zu § 170 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 170 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/170#abs-1 (1) Soweit die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vor Antragstellung auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt einem Dritten übertragen hat, steht der Anspruch auf Insolvenzgeld diesem zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/170#abs-2 (2) Von einer vor dem Antrag auf Insolvenzgeld vorgenommenen Pfändung oder Verpfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt wird auch der Anspruch auf Insolvenzgeld erfasst.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/170#abs-3 (3) Die an den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt bestehenden Pfandrechte erlöschen, wenn die Ansprüche auf die Bundesagentur übergegangen sind und diese Insolvenzgeld an die berechtigte Person erbracht hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/170#abs-4 (4) Der neue Gläubiger oder Pfandgläubiger hat keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die ihm vor dem Insolvenzereignis ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit zur Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte übertragen oder verpfändet wurden. Die Agentur für Arbeit darf der Übertragung oder Verpfändung nur zustimmen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte ein erheblicher Teil der Arbeitsstellen erhalten bleibt.